Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 der Psychotherapie
und ärztlichen Hilfe gleichgestellt!
Die genauen Details, wie (und in welchem Ausmaß) die finanzielle Rückerstattung
ablaufen wird, muss erst mit den Sozialversicherungsträgern ausverhandelt werden.
Als Patient bei einem klinischen Psychologen bekommen Sie ab sofort- mit
entsprechender Überweisung vom Arzt - einen Teil der Behandlungskosten ersetzt (ähnlich dem Wahlarztsystem).
Über genauere Details informiere ich Sie natürlich, sobald mir die Informationen
zur Verfügung stehen.